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Gold-Schmuggel: Deutscher Rentner bringt elf Kilo nach Norwegen


Schmuggelversuch gescheitert
11 Kilo Gold im Kofferraum – deutscher Rentner muss in Haft

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 09.06.2025 - 10:23 UhrLesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250606-935-633708Vergrößern des Bildes
Gold: Ein illegaler Goldtransport endet für einen deutschen Rentner mit Haft in Norwegen. (Quelle: Sven Hoppe/dpa)
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Ein deutscher Rentner bringt heimlich Gold nach Norwegen. Als der Zoll ihn stoppt, wird es teuer – und es bleibt nicht bei einer Geldstrafe.

Ein deutscher Autofahrer ist in Norwegen zu 30 Tagen Haft verurteilt worden, weil er über elf Kilogramm Gold illegal ins Land gebracht hat. Das bestätigte die norwegische Nachrichtenagentur NTB. Zusätzlich verliert der Mann die Hälfte seines Goldes – es wurde vom Staat beschlagnahmt.

Der Vorfall ereignete sich bereits im Februar 2024. Der Mann, laut Medienberichten zwischen 60 und 70 Jahre alt, reiste von Schweden über einen unbesetzten Grenzübergang nach Norwegen ein. In der Stadt Kongsvinger, nordöstlich von Oslo, wurde er von Zollbeamten gestoppt.

Kontrolle nach Einreise

Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs fanden die Beamten im Kofferraum 11,065 Kilogramm Gold. Der geschätzte Marktwert: mehr als neun Millionen norwegische Kronen – umgerechnet knapp 800.000 Euro.

Vor Gericht erklärte der Mann, das Gold mit dem Erlös einer verkauften Immobilie in Deutschland gekauft zu haben – gemeinsam mit seiner Frau. Es sei für die Altersvorsorge gedacht gewesen. Er habe geglaubt, es handele sich um sogenanntes Währungsgold, das in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit ist. Nach eigenen Angaben habe er vorgehabt, das Gold später beim Zoll anzumelden.

Steuerpflicht in Höhe von 200.000 Euro

Doch das Amtsgericht Romerike und Glåmdal sah das anders. Nach norwegischem Recht hätte der Mann das Gold bereits bei der Einreise angeben müssen. Und: Goldbarren unterliegen in Norwegen grundsätzlich der Mehrwertsteuer.

Laut NTB wären bei einem legalen Import rund 2,25 Millionen norwegische Kronen an Steuern fällig gewesen – umgerechnet knapp 200.000 Euro. Der Staat zieht nun die Hälfte des beschlagnahmten Goldes ein. Das Gericht berücksichtigte dabei die Unkenntnis des Gesetzes als mildernden Umstand. Anders als bei anderen Fällen von Zollhinterziehung wurde nicht das gesamte Gold konfisziert.

Zudem konnte der Mann konnte glaubhaft machen, dass das Gold nicht aus illegalen Quellen stammt.

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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